Agentur Mansour

Medizin­produkte

richtig aufbereiten

aufbereitung von Medizin­produkten

Bestands­aufnahmen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Medizinprodukte und den dazugehörigen Anforderungen 

Arbeits­anweisungen

Sichern und steigern Sie die Qualität Ihrer Aufbereitung und minimieren Sie gleichzeitig Ihre Kosten

Einweisung & Dokumentation

Weisen Sie Ihre Mitarbeiter richtig in den Aufbereitungsprozess ein und dokumentieren Sie alle Schritte erfolgreich

Der Aufberei­tungs­kreislauf

Bei der Aufbereitung von Medizinprodukten haben Sie als Arzt umfangreiche Anforderungen zu erfüllen. Einerseits um Ihre Patienten zu schützen, andererseits um sich als Aufbereitender richtig zu enthaften.

Der Aufbereitungskreislauf gibt die Reihenfolge der einzelnen Aufbereitungsschritte bei der Aufbereitung von Medizinprodukten vor. Er beginnt bei der Anwendung und endet nach erfolgreicher Aufbereitung wieder beim Anwender.

Jeder Arbeitsschritt bedarf einer qualifizierten Arbeitsanweisung, einer geeigneten Dokumentation sowie einer entsprechenden Einweisung des Fachpersonals.

Schritt für Schritt zeigen wir Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig die Kosten für die Aufbereitung überschaubar halten. Wirtschaftliches Arbeiten und praxisorientierte Arbeitsanweisungen sind hierbei unsere Hauptpriorität.

Sachkundig!

Als Sachkundiger kenne ich die Theorie der Aufbereitung von Medizinprodukten, als Verantwortlicher für die Aufbereitung die Praxis. Haftungssicherheit und Wirtschaftlichkeit haben bei mir daher oberste Priorität!

Unabhängig von Hersteller oder Anbieter helfe ich Ihnen bei der Optimierung Ihres Aufbereitungsprozesses.

klären Sie Ihre Fragen praxisnah!

Tobias Mansour

Medizin­produkte­bestands­verzeichnis

Grundlage für die Aufbereitung von Medizinprodukten ist Ihr Medizinprodukte­bestandsverzeichnis (33! Buchstaben). Es gibt Auskunft darüber, welche Medizinprodukte Sie wie nutzen und wie diese dafür aufbereitet werden müssen. Die Art der Anwendung bestimmt dabei den Umfang der Aufbereitung

Anforderungen an die Aufbereitung

Stehen alle technischen Geräte für eine sachgerechte Aufbereitung zur Verfügung?

Sind bestimmte Medizin­produkte besonders oder gesondert aufzubereiten?

Erfüllt Ihr Personal die erforderlichen Anforderungen für die Aufbereitung?

Welche Testverfahren und Routineprüfungen werden benötigt?

Können die räumlichen Anforderungen der Aufbereitung erfüllt werden?

Sie haben noch kein Medizinprodukte­bestandsverzeichnis?

Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir erledigen für Sie die Bestandsaufnahme und zeigen Ihnen auf, welche Anforderungenn Sie bei der Aufbereitung zu erfüllen haben.

Standar­disierte Arbeits­anweisungen

Im Anschluss der Bestandsaufnahme müssen unter Beachtung der zu erfüllenden Anforderungen, die einzelnen Arbeitsschritte Ihres Aufbereitungsprozesses festgehalten werden. Dies erfolgt in standardisierten Arbeitsanweisungen, welche Aufgabenstellung, Arbeitsmethode, -vorgang und -mittel sowie Bearbeitung der Arbeitsobjekte regeln. Sie bestimmen wie die Aufgaben an einem Arbeitsplatz zu verrichten sind.

Standardisierte Arbeitsanweisungen sorgen für eine einheitliche Durchführung der Arbeitsschritte einer Aufgabe und ermöglichen dadurch einen reibungslosen und gleichbleibenden Arbeitsablauf. Ziel ist die Sicherung oder Steigerung der Arbeitsqualität und Arbeitssicherheit sowie die Verringerung der Fehlerquote. Gleichzeitig ermöglichen Ihnen Arbeitsanweisungen eine homogene Einarbeitung neuer Mitarbeiter.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erhalten Sie individuell erstellte Arbeitsanweisungen – Ihre Grundlage für die Einweisung Ihrer Mitarbeiter und eine erfolgreiche Dokumentation. 

Einweisung & Dokumen­tation

Ist der Aufbereitungsprozess erarbeitet, stehen die für Sie wichtigsten Themen bevor: die Einweisung Ihrer Mitarbeiter und die Dokumentation. Nur wenn alle Aufbereitungsschritte richtig ausführt und vor allem richtig dokumentiert wurden, können Sie nachvollziehbar darstellen, geltende Standards bei der Aufbereitung von Medizinprodukten einzuhalten.

 

Im Zweifel: Beweislastumkehr

Bei der Aufbereitung von Medizinprodukten greift im Schadensfall das Beweislastumkehrverfahren zu Gunsten des Patienten. Bedeutet, dass Sie im Falle eines Schadens beweisen müssen, sich an die aktuelle Hygienestandards gehalten zu haben. Können Sie dies nicht, haften Sie fast automatisch – auch für einen „Verstoß“, der im Zweifel garnicht begangen wurde.

Wir helfen Ihnen bei der Einweisung Ihrer Mitarbeiter und zeigen Ihnen, wie sie Ihren Aufbereitungsprozess richtig dokumentieren. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erhalten Sie individuelle Dokumentationsvorlagen! 

Mehr zum Thema Personal finden Sie unter Personalmanagement

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